Was ist ein Holzsammelschein und wer vergibt ihn?
Unter dem Begriff Holzsammelschein ist eine befristete Erlaubnis für das Sägen und Sammeln von Brennholz
in den Wäldern der eigenen Gemeinde zu verstehen. Der Holzsammelschein kann dabei auf eine lange Geschichte zurück blicken, die bis ins Mittelalter zurück reicht. Bereits zu dieser Zeit hatte jeder Bürger ein Recht auf den so genannten „Kerstock“, das heißt es war ihm erlaubt etwa einen Raummeter Brennholz zur eigenen Verfügung aus dem Gemeindewald zu bekommen. Diese Tradition lebt im Holzsammelschein bis heute fort und jeder Bürger kann auch heute noch als so genannter Selbstwerber geschlagenes Holz im Wald sammeln. Die dafür nötige Erlaubnis ist beim zuständigen Forstamt der Gemeinde zu bekommen. Die Dauer der Gültigkeit eines Holzsammelscheines ist dabei von Gemeinde zu Gemeinde und von Forstamt zu Forstamt unterschiedlich. Sie beträgt in der Regel zwischen einem Monat und einem Jahr und ist nicht übertragbar. Meist ist die Mindestabnahmemenge für einen so genannten Selbstwerber mit Holzsammelschein allerdings größer als der traditionelle eine Raummeter, meist verlangt die zuständige Forstverwaltung eine Abnahme von mindesten drei Raummetern Holz.
Welches sind die Voraussetzungen für den Erwerb eines Holzsammelscheines?
Für den einfachen Holzsammelschein sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig, er muss lediglich rechtzeitig beantragt werden. Der Sammler ist allerdings verpflichtet seinen Holzsammelschein stets bei sich zu tragen und muss ihn auf Verlangen eines Bediensteten der Forstverwaltung oder eines Polizeibeamten jederzeit vorweisen können. Während er sich im Wald aufhält hat der Selbstwerber darüber hinaus den Anweisungen des Försters jederzeit Folge zu leisten. Das Sammeln von Holz ist dem Inhaber eines Holzsammelscheines nur während der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gestattet. Gesammelt werden darf im Grundsatz während des gesamten Jahres , allerdings sieht es der Förster nicht besonders gerne wenn im Frühjahr in den Monaten März, April und Mai gesammelt wird. Zu dieser Zeit bekommen nämlich zahlreiche Wildtiere des Waldes ihren Nachwuchs und sollten dementsprechend möglichst wenig gestört werden. Gesperrte Waldflächen, Flächen in denen der Holzeinschlag noch im Gange ist sowie Forstkulturen dürfen vom Sammler dabei in keinem Fall betreten werden. Bei Verstössen gegen diese Regelungen wird der gewährte Holzsammelschein in der Regel von der Forstverwaltung ersatzlos wieder eingezogen, gegebenenfalls kommt auch noch eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige hinzu.
Welche Tätigkeiten gestattet der Holzsammelschein dem Nutzer im Einzelnen?
Ohne einen so genannten „Motorsägen-Führerschein“ darf der Selbstwerber als zugelassene Werkzeuge nur eine Handsäge, eine Axt oder ein Beil zur Bearbeitung des Holzes verwenden. Für den Erwerb des Motorsägen-Führerscheines muss der Interessent einen Kurs besuchen, der meistens am Abend oder am Wochenende stattfindet, und circa 70 bis 80 Euro kostet. Am Ende des Kurse schließt sich eine Sachkunde-Prüfung an, nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung ist der Inhaber eines Holzsammelscheines berechtigt auch mit der Motorsäge Stämme und Äste zu zerkleinern. Dieser Sachkundenachweis entfällt bei Personen, die berufsmäßig bereits regelmäßig mit einer Motorsäge arbeiten, so zum Beispiel bei Mitarbeitern der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerkes. Allerdings muss jeder, der mit einer Motorsäge im Wald arbeitet, die vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen. Zu dieser Schutzkleidung gehören unbedingt ein geeigneter Helm, robuste Handschuhe, Gehörschutz und eine schnittfeste Arbeitshose.
Das Fällen von Bäumen ist allerdings auch für Inhaber eines Motorsägen-Führerscheines nicht gestattet, die Risiken sind hier einfach zu hoch. Das Schlagen von Bäumen bliebt also generell den Profis überlassen. Nach dem Sammeln wird das gesammelte Holz in der Regel am Wegesrand aufgeschichtet und nach der Abrechnung mit dem Förster abtransportiert. Der Preis liegt dabei meist zwischen zehn und 30 Euro und richtet sich im Wesentlichen nach der Holzqualität und der Entfernung von der nächsten öffentlichen Straße. Es empfiehlt sich für den Sammler das bezahlte Holz auch zeitnah abtransportieren zu lassen, da es in letzter Zeit immer häufiger zu Holzdiebstählen an den Sammelstellen kommt. Nach dem Sammeln und dem erfolgreichen Abtransport ist das gesammelte Holz allerdings nicht sofort für den heimischen offenen Kamin oder den Kaminofen verwendbar, da es noch viel zu viel Restfeuchte aufweist und dementsprechend nur sehr schlecht und mit starker Qualm-Entwicklung verbrennen würde. Es sollte also mindesten ein, besser zwei Jahre lang, gelagert werden und trocknen.
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