Einbau einer Pelletheizung – Gesetzliches und Vorschriften

Beim Einbau und Betrieb von Pelletheizungen sind die allgemeinen Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Vor allem sind die gesetzlichen Vorschriften der Feuerungsverordnungen (FeuVO) der Bundesländer zu beachten, die auf der Musterfeuerungsverordnung des Bundes basieren. Am besten erkundigt man sich beim Schornsteinfeger über die genauen Voraussetzungen für die Aufstellung von Feuerungsanlagen, die notwendige Verbrennungsluftversorgung, die ordnungsgemäße Abgasentsorgung und die sachgerechte Brennstofflagerung.

Für raumluftabhängige Feuerstätten (Einzelofen im Wohnraum) ist kein eigener Heizraum vorgeschrieben, wenn eine ausreichende Luftversorgung gewährleistet ist, z.B. durch eine Tür oder ein Fenster ins Freie bzw. durch ein ausreichend großes Raumvolumen (4m3 je kW Nennwärmeleistung). Für Öfen mit mehr als 35 kW ist eine Zuluftöffnung ins Freie mit einem Querschnitt von mindestens 150 m2 notwendig. Für Heizungen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW sind die Anforderungen an den Aufstellort allgemein recht gering, allerdings dürfen sie nicht in notwendigen Treppenräumen und Fluren sowie in Garagen aufgestellt werden.

Feuerstätten über 50 kW dürfen ausschließlich in separaten Räumen (Heizräumen) aufgestellt werden, die nicht anderweitig genutzt werden und die auch nicht mit allgemeinen Aufenthaltsräumen unmittelbar in Verbindung stehen. Heizräume müssen mindestens einen Rauminhalt von 8 m3 und eine lichte Höhe von 2 m haben sowie einen Ausgang, der ins Freie oder in einen notwendigen Flur führt. Die Türen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen, Wände und Decken müssen feuerbeständig sein.

Die Abgase von Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen in Schornsteine eingeleitet werden. Diese Schornsteine müssen gegen Rußbrände beständig sein und sie müssen durchgehend, also nicht durch Decken unterbrochen sein, damit die Abgase ungehindert abfließen können.

Auch an den Brennstofflagerraum stellt die Feuerungsverordnung spezielle Anforderungen. Ab einer Lagermenge von mehr als 15 Tonnen ist ein separater Lagerraum vorgeschrieben, der mit einer feuerhemmenden Tür und feuerbeständigen Wänden und Decken ausgestattet ist.

Und übrigens, was in Baden-Württemberg bereits ab 2008 gesetzlich geregelt ist, wird auch in anderen Bundesländern bald folgen: Bei Neubau eines Hauses müssen 20 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Ebenso werden auch Eigentümer von Altbauten künftig vom Gesetz in die Pflicht genommen werden, mehr auf umweltschonende Energien zu setzen. Dabei stehen zwar auch verschiedene andere Möglichkeiten offen wie Solarenergie oder Biomasse, aber eben auch die Beheizung mit Holzpellets. Ein Grund mehr, um auf diese Heizmethode umzustellen.

…und jetzt Du!

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